Die Landwirtschaftskammer Österreich und die Österreichische Tierärztekammer haben sich im Jahr 2019 darauf geeinigt, dass die TGD-Tarife einer automatischen Valorisierung unterzogen werden, abhängig von den Veränderungen des Verbraucher- und des Agrarpreisindex, wenn die Indexerhöhung 2% oder mehr beträgt.
Aus diesem Grund wurden für 2023 neue Tarife vereinbart. Die seit 1. Jänner 2023 gültigen Tarife finden Sie weiter unten als Download.
Der Tiergesundheitsdienst
Allgemeine Infos
Indexanpassung der TGD Tarife 2023
Tierarzneimittelkontrollgesetz 2002
Mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz 2002 wurden neue Rahmenbedingungen für den Einsatz von Tierarzneimitteln durch Tierärzte und Landwirte geschaffen. Das Modell der Betreuung von Nutztierbeständen durch praktizierende Tierärzte, das in den bestehenden Tiergesundheitsdiensten praktiziert wurde, fand Eingang in die Tiergesundheitsdienst-Verordnung. Die Tiergesundheitsdienst-Verordnung ist nunmehr aber die österreichweit einheitlich gültige, verbindliche Rechtsnorm für die weiterhin föderal arbeitenden Länder-Tiergesundheitsdienste.
Tiergesundheitsdienst-Verordnung
Die Tiergesundheitsdienst-Verordnung (TGD-VO) definiert einen Tiergesundheitsdienst als „eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung, in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind.
...Die Zusammenarbeit im Tiergesundheitsdienst hat nach einheitlichen Regeln zu erfolgen, um durch systematische, prophylaktische und therapeutische Maßnahmen die Gesundheit der für die Lebensmittelerzeugung bestimmten Tiere zu erhalten und dadurch die Sicherheit, die einwandfreie Beschaffenheit sowie eine hohe Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Erzielung eines bestmöglichen Verbraucherschutzes zu gewährleisten.“
Diese Maßnahmen tragen wesentlich zum Tierschutz, zum Tierwohl, sowie zur Qualität der Lebensmittelproduktion bei. Die Einführung des Tiergesundheitsdienstes mit den Konzeptkriterien Rechtssicherheit, Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Beratung hat sich als Erfolgsgeschichte erwiesen. „Der Tiergesundheitsdienst ist damit heute ein unverzichtbares Managementinstrument und Qualitätssicherungsinstrument in der bäuerlichen Nutztierhaltung.
...Die Zusammenarbeit im Tiergesundheitsdienst hat nach einheitlichen Regeln zu erfolgen, um durch systematische, prophylaktische und therapeutische Maßnahmen die Gesundheit der für die Lebensmittelerzeugung bestimmten Tiere zu erhalten und dadurch die Sicherheit, die einwandfreie Beschaffenheit sowie eine hohe Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Erzielung eines bestmöglichen Verbraucherschutzes zu gewährleisten.“
Diese Maßnahmen tragen wesentlich zum Tierschutz, zum Tierwohl, sowie zur Qualität der Lebensmittelproduktion bei. Die Einführung des Tiergesundheitsdienstes mit den Konzeptkriterien Rechtssicherheit, Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Beratung hat sich als Erfolgsgeschichte erwiesen. „Der Tiergesundheitsdienst ist damit heute ein unverzichtbares Managementinstrument und Qualitätssicherungsinstrument in der bäuerlichen Nutztierhaltung.
Betriebserhebungen
Die Betriebserhebungen sind das zentrale Element im Tiergesundheitsdienst. Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Betriebserhebungen durch die Betreuungstierärzte werden mögliche Schwächen im System aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Wichtige Punkte sind dabei die Arzneimittelanwendung und deren Dokumentation, Tierschutz, Tiergesundheit, Hygiene, Fütterung, Haltungsbedingungen, Stallklima, Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen und durch den Landwirt absolvierte Weiterbildungs-veranstaltungen im Bereich Tiergesundheit.
Zur Nachvollziehbarkeit werden diese Betriebserhebungen schriftlich dokumentiert und an die Tiergesundheitsdienst-Geschäftsstelle zur Überprüfung übermittelt. Damit sind Transparenz, Vergleichbarkeit und Kontrolle gegeben. Je nach Betriebsgröße und betreuten Tierarten sind am Betrieb jährlich 1 bis 4 Betriebserhebungen vorzunehmen.
Wichtige Punkte sind dabei die Arzneimittelanwendung und deren Dokumentation, Tierschutz, Tiergesundheit, Hygiene, Fütterung, Haltungsbedingungen, Stallklima, Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen und durch den Landwirt absolvierte Weiterbildungs-veranstaltungen im Bereich Tiergesundheit.
Zur Nachvollziehbarkeit werden diese Betriebserhebungen schriftlich dokumentiert und an die Tiergesundheitsdienst-Geschäftsstelle zur Überprüfung übermittelt. Damit sind Transparenz, Vergleichbarkeit und Kontrolle gegeben. Je nach Betriebsgröße und betreuten Tierarten sind am Betrieb jährlich 1 bis 4 Betriebserhebungen vorzunehmen.
Weiterbildung
Zur optimalen Haltung und Betreuung von Tieren ist Sachkenntnis erforderlich. Um das Wissen der am TGD teilnehmenden Tierärzte und Landwirte auf dem letzten Stand zu halten, sind diese verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Weiterbildungsorganisationen wie das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) bieten dazu ein umfangreiches Angebot an. Sachkenntnis ist Voraussetzung für richtige Managemententscheidungen am Betrieb und hilft, Tiergesundheitsstörungen rechtzeitig zu erkennen bzw. überhaupt zu vermeiden.
Weiterbildungsorganisationen wie das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) bieten dazu ein umfangreiches Angebot an. Sachkenntnis ist Voraussetzung für richtige Managemententscheidungen am Betrieb und hilft, Tiergesundheitsstörungen rechtzeitig zu erkennen bzw. überhaupt zu vermeiden.
TGD als Qualitätssicherungsprogramm
Die Einrichtung der einzelnen Ländertiergesundheitsdienste hat sich wirkungsvoll zum Vorteil der tierhaltenden Landwirtschaft, der teilnehmenden Tierärzte, zum Wohl der Tiere, zum Schutz des Konsumenten und zur Hebung der Qualität der dem Verbraucher angebotenen Lebensmittel tierischer Herkunft, aber auch hinsichtlich des sorgsamen Umganges mit öffentlichen Mitteln bewiesen. Der Tiergesundheitsdienst ist damit aus der heutigen modernen Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken.
Tierarzneimitteleinsatz
Jede Arzneimittelanwendung hat auf Grundlage einer tierärztlichen Diagnose zu erfolgen. Anwendungen durch den Tierhalter müssen genauestens dokumentiert und vom Tierarzt überwacht werden. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können.
Auf Grund der Diskussionen um multiresistente Keime in der Humanmedizin wurde in Österreich ein Antibiotika-Monitoring etabliert. Dabei melden der Pharmahandel die verkauften Antibiotikamengen mit Beginn 2014 und Tierärzte die abgegebenen Antibiotikamengen pro landwirtschaftlichen Betrieb ab Beginn 2015 in eine zentrale Datenbank. Damit soll die Übersicht über die eingesetzten Mengen an Antibiotika verbessert werden.
Auf Grund der Diskussionen um multiresistente Keime in der Humanmedizin wurde in Österreich ein Antibiotika-Monitoring etabliert. Dabei melden der Pharmahandel die verkauften Antibiotikamengen mit Beginn 2014 und Tierärzte die abgegebenen Antibiotikamengen pro landwirtschaftlichen Betrieb ab Beginn 2015 in eine zentrale Datenbank. Damit soll die Übersicht über die eingesetzten Mengen an Antibiotika verbessert werden.
Kontrolle und Überwachung
Ein dreistufiges Kontrollsystem gewährleistet Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Tierhaltung. Im Rahmen der internen Kontrolle durch die TGD- Geschäftsstelle werden Mängel (z.B. bei Betriebserhebungen, Weiterbildung, Programmen, etc.) erhoben. Im Rahmen der zweiten Stufe werden über eine akkreditierte Kontrollstelle, die sogenannte externe Kontrolle, die Geschäftsstellen, Tierärzte und Tierhalter überprüft. Die letzte Stufe ist die behördliche Aufsicht durch die Veterinärverwaltung und das Bundesministerium für Gesundheit.
Anerkennung als Qualitätssicherungsinstrument in der Primärproduktion
Der Tiergesundheitsdienst ist ein anerkanntes QS-System, welches von verschiedenen Organisationen genutzt wird. Der Tiergesundheitsdienst ist die Grundlage für mehrere Qualitätsprogramme in der Nutztierproduktion, wie z.B. AMA Gütesiegel, M-Rind von McDonalds, usw. Damit sind aufwendige und kostenintensive Eigenkontrollsysteme nicht mehr notwendig.
Die Tiergesundheitsdienste in Zahlen
Autor: Dr. Schoder | Mag. Fucik |