Im Jahr 2003 begannen in allen Bundesländern (ausser Wien) die Tiergesundheitsdienste nach einheitlichen Vorgaben der bundesweiten TGD-Verordnung zu arbeiten.
Die Rahmenbedingungen sind für alle TGDs in Österreich gleich - individuelle Unterschiede, insbesondere in der Administration bestehen freilich. Daher ist es sinnvoll, in Detailfragen Kontakt mit dem jeweiligen Landes-TGD aufzunehmen.
Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern
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TGD Vorarlberg