Mag. Harald Schließnig
DI Stefan Weber
Technopark 1, Haus D
3430 Tulln
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Der Geflügelgesundheitsdienst QGV
Der Gesetzgeber hat aufgrund der spezifischen Situation des Geflügelsektors, die insbesondere durch eine sehr intensive und bundesländerüberschreitende Vernetzung der Betriebe aller Integrationsstufen geprägt ist, die Vorgaben für den Geflügelgesundheitsdienst in der TGD-Verordnung eigens geregelt (Kapitel 2). Die Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) hat mit der Reform der Statuten in der Generalversammlung vom 23.05.2002 die Voraussetzungen geschaffen, um den Bestimmungen der Verordnung zu entsprechen.
Zur Organisation des Geflügelgesundheitsdienstes
Der Geflügelgesundheitsdienst ist als Österreich weiter Verein eingerichtet. Die Einrichtung einer Sektion "Geflügel" in einem anderen TGD zum Zweck der Mitbetreuung von Geflügelbeständen bedarf der Zustimmung des GGD. Eine direkte GGD-Mitgliedschaft der Tierhalter sowie der Tierärzte ist Voraussetzung für ein gültiges Betreuungsverhältnis. Ordentliche Mitglieder können aus den Bereichen Elterntierhaltung, Brütereien, Jungund Legehennenhaltung, Eierpackstellen, Hühner- und Putenmast, Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe, Futtermittelerzeugung, Erzeugergemeinschaften sowie Tierärzte und sonstige Geflügelhalter sein.
Die Geschäftsführung im GGD ist von zwei Geschäftsführern, von denen einer ein Tierarzt sein muss, zu besorgen. Neben der Generalversammlung und dem Vorstand, dem in gleicher Anzahl Vertreter des Eisektors und des Geflügelfleischsektors, ein Betreuungstierarzt, ein Ländervertreter und der Obmann angehören, sind die Ausschüsse "Eier" und "Geflügelfleisch" eingerichtet. Bei Bedarf sind für weitere Sparten (z.B. Wassergeflügel oder Strauße) weitere Ausschüsse einzusetzen.
Anerkannter Geflügelgesundheitsdienst
Aufgrund der erfolgten bescheidmäßigen Anerkennungen der QGV zum Geflügelgesundheitsdienst seitens der Landeshauptmänner für alle Bundesländer ist eine gute Basis für eine erfolgreiche Arbeit gegeben.
Zur Organisation des Geflügelgesundheitsdienstes
Der Geflügelgesundheitsdienst ist als Österreich weiter Verein eingerichtet. Die Einrichtung einer Sektion "Geflügel" in einem anderen TGD zum Zweck der Mitbetreuung von Geflügelbeständen bedarf der Zustimmung des GGD. Eine direkte GGD-Mitgliedschaft der Tierhalter sowie der Tierärzte ist Voraussetzung für ein gültiges Betreuungsverhältnis. Ordentliche Mitglieder können aus den Bereichen Elterntierhaltung, Brütereien, Jungund Legehennenhaltung, Eierpackstellen, Hühner- und Putenmast, Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe, Futtermittelerzeugung, Erzeugergemeinschaften sowie Tierärzte und sonstige Geflügelhalter sein.
Die Geschäftsführung im GGD ist von zwei Geschäftsführern, von denen einer ein Tierarzt sein muss, zu besorgen. Neben der Generalversammlung und dem Vorstand, dem in gleicher Anzahl Vertreter des Eisektors und des Geflügelfleischsektors, ein Betreuungstierarzt, ein Ländervertreter und der Obmann angehören, sind die Ausschüsse "Eier" und "Geflügelfleisch" eingerichtet. Bei Bedarf sind für weitere Sparten (z.B. Wassergeflügel oder Strauße) weitere Ausschüsse einzusetzen.
Anerkannter Geflügelgesundheitsdienst
Aufgrund der erfolgten bescheidmäßigen Anerkennungen der QGV zum Geflügelgesundheitsdienst seitens der Landeshauptmänner für alle Bundesländer ist eine gute Basis für eine erfolgreiche Arbeit gegeben.